Ein Plan, der einen reibungs­losen, effek­tiven Über­gang der Leis­tungs­er­brin­gung, eine mini­male Unter­bre­chung der laufenden Leis­tungs­er­brin­gung und die effi­zi­ente Erfül­lung aller Vertrags­ver­pflich­tungen ermög­licht. Der Plan wird mit der Veröf­fent­li­chung einer förm­li­chen Kündi­gung im Rahmen der Verein­ba­rung unter Angabe der folgenden Punkte in Anspruch genommen: (1) den Teil der Dienst­leis­tungen, der im Rahmen der Kündi­gung erbracht wird; (2) die geschätzte Exit-Über­gangs­zeit und die betrof­fenen Liefe­ran­ten­lie­fer­zen­tren; und (3) den Zeit­raum nach einer Kündi­gung, in dem sich die Parteien über den spezi­fi­schen Umfang der vom Liefe­ranten erbrachten Über­gangs­leis­tungen einigen müssen.

Synonyme:
Ausstiegsmanagementplan, Exit Management Plan
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