Geis­tiges Eigentum bezieht sich auf Schöp­fungen des Geistes: Erfin­dungen, lite­ra­ri­sche und künst­le­ri­sche Werke und Symbole sowie Namen und Bilder, die im Handel verwendet werden. Das geis­tige Eigentum wird in zwei Kate­go­rien einge­teilt. Gewerb­li­ches Eigentum umfasst Patente für Erfin­dungen, Marken, Geschmacks­muster und geogra­fi­sche Angaben. Das Urhe­ber­recht umfasst lite­ra­ri­sche Werke (wie Romane, Gedichte und Thea­ter­stücke), Filme, Musik, künst­le­ri­sche Werke (z.B. Zeich­nungen, Gemälde, Foto­gra­fien und Skulp­turen) und Archi­tek­tur­de­sign. Zu den urhe­ber­recht­lich geschützten Rechten gehören die von ausübenden Künst­lern bei ihren Auftritten, die Hersteller von Tonträ­gern bei ihren Aufnahmen und die Rund­funk­an­stalten bei ihren Radio- und Fernsehprogrammen.

Synonyme:
Geistiges Eigentum
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