Die Kosten müssen quan­ti­fi­zierbar sein und können, ohne Einschrän­kung, den Preis der zu erwer­benden Ware oder Dienst­leis­tung, die mit einer bestimmten Ware oder Dienst­leis­tung verbun­denen Verwaltungs‑, Schulungs‑, Lager‑, Wartungs- oder sons­tigen Gemein­kosten, den Wert von Garan­tien, Liefer­plänen, Finan­zie­rungs­kosten und entgan­genen Oppor­tu­ni­täts­kosten im Zusam­men­hang mit einer bestimmten Ware oder Dienst­leis­tung sowie die Lebens­dauer und die damit verbun­denen Lebens­zy­klus­kosten der zu erwer­benden Ware oder Dienst­leis­tung umfassen. Die Lebens­zy­klus­kosten können Kosten oder Einspa­rungen im Zusam­men­hang mit dem Bau, der Ener­gie­nut­zung, der Wartung, dem Betrieb und der Bergung oder Entsor­gung beinhalten, sind jedoch nicht darauf beschränkt.

Synonyme:
Costs
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