Ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Parteien, die gesetzlich durchsetzbar ist und bei Verstößen einem Rechtsbehelf unterliegt. Verträge bestehen aus vier (4) Elementen: Vereinbarung (gegenseitige Zustimmung), Gegenleistung (Grund, Rechtswert), Vertragsfähigkeit (gegenseitige Rechtsprechung) und rechtmäßiger Gegenstand (Rechtssubjekt). Die beiden Behörden, die einen Vertrag definieren, sind das Common Law und das Einheitliche Handelsgesetzbuch. Auch als Vereinbarung bezeichnet.
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