Ist eine recht­liche Verein­ba­rung zwischen zwei oder mehr Parteien, die gesetz­lich durch­setzbar ist und bei Verstößen einem Rechts­be­helf unter­liegt. Verträge bestehen aus vier (4) Elementen: Verein­ba­rung (gegen­sei­tige Zustim­mung), Gegen­leis­tung (Grund, Rechts­wert), Vertrags­fä­hig­keit (gegen­sei­tige Recht­spre­chung) und recht­mä­ßiger Gegen­stand (Rechts­sub­jekt). Die beiden Behörden, die einen Vertrag defi­nieren, sind das Common Law und das Einheit­liche Handels­ge­setz­buch. Auch als Verein­ba­rung bezeichnet.

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